Beratung
Mehr als Zahlen: Strategische Beratung
für eine starke Zukunft.
Steuern sind kein Schicksal – sie sind gestaltbar. Mit der richtigen Beratung steuerst du aktiv in die Zukunft, statt nur auf Veränderungen zu reagieren.
Du hast Fragen?
Gestaltungsberatung
Die Gestaltungsberatung ist immer abhängig von der Kreativität
und fachlichen Qualität des Steuerberaters.
Hier gilt es schließlich nicht, die Rechtsfolge einen bereits
verwirklichten Sachverhaltes zu bestimmen,
sondern vielmehr darum, die Zukunft aktiv zu gestalten.
– Ist die jetzige Rechtsform die richtige unter Berücksichtigung der steuerlichen- und sonstigen Rechtsfolgen?
– Wie gebe ich Barmittel in mein Unternehmen (Darlehen oder – Gründung einer typischen oder atypischen Gesellschaft?
– Wie kann ich meine Kinder steuerlich optimal unterstützen?
– Wie sieht es mit einer Nachfolgeregelung aus?
– Wie wirkt sich eine steuerliche Organschaft für meine Unternehmensgruppe aus?
– Wie kann ich mein Vermögen steuerlich unschädlich übertragen?
Durchsetzungsberatung
Wir kümmern uns um Rechtsbehelfe, Klagen vor Finanzgerichten und stehen dir bei Betriebsprüfungen zur Seite. Mit uns hast du einen starken Partner, der für dein Gleichgewicht gegenüber der Finanzverwaltung sorgt.
Dein Recht bleibt dein Recht –
wir setzen uns dafür ein.
Betriebswirtschaftliche Beratung
Das Aufgabenfeld des Steuerberaters ist im Wandel.
Die betriebswirtschaftliche Beratung gehört nunmehr
zu den unabdingbaren Tätigkeiten des steuerlichen Beraters.
Hierzu gehören u. a. die folgenden Tätigkeiten:
– Existenzgründungsberatung (nach den Anforderungen des BMWi oder RKW, so dass die Beratung förderfähig ist)
– Finanzierungsberatung, Liquiditäts- und Rentabilitätsplanungen
– Unternehmensbewertungen
– Ermittlung von Stundenverrechnungssätzen
– Erarbeitung einer individuellen kurzfristigen Erfolgsrechnung (KER)
– Aufnahme und Analyse des internen Kontrollsystems (IKS)
– Sanierungsberatung (unter Beachtung des IDW-Standard S 6)
– Controlling
– Ratingberatung (Basel III)
Sanierungsberatung
Die Krisenbewältigung ist eine anspruchs- und verantwortungsvolle Aufgabe für den Berater. Die umfassende und sorgfältige Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens durch unsere Kanzlei muss eine zuverlässige Antwort geben, ob das Unternehmen sanierungsfähig oder liquidationsbedürftig ist. Soweit die Sanierungsfähigkeit festgestellt wird, so ist dieses nur ein Teilergebnis auf dem Weg zur gelungenen Sanierung.
Unsere Kanzlei wendet als Standard die Empfehlungen des Fachausschusses Recht des Institutes der Wirtschaftsprüfer an. Die Sanierungskonzepte haben die folgenden Gliederungspunkte (angepasst an die Erfordernisse des zu sanierenden Unternehmens.- Beschreibung und Analyse des Unternehmens):
– Krisenursachenanalyse und Lagebeurteilung
– Leitbildanalyse des sanierten Unternehmen
und Maßnahmenvorschläge
– Planverprobungsrechnungen
Dem Partner, Steuerberater Mario Tutas wurde vom
Deutschen Steuerberaterverband der Titel
„Fachberater für Restrukturierung
und Unternehmensplanung (DStV e.V.)“ verliehen.