Beratung in allen Belangen
Gestaltungsberatung
Die Gestaltungsberatung ist immer abhängig von der Kreativität und fachlichen Qualität des Steuerberaters.
Hier gilt es schließlich nicht, die Rechtsfolge einen bereits verwirklichten Sachverhaltes zu bestimmen,
sondern vielmehr darum, die Zukunft aktiv zu gestalten.
- Ist die jetzige Rechtsform die richtige unter Berücksichtigung der steuerlichen- und sonstigen Rechtsfolgen?
- Wie gebe ich Barmittel in mein Unternehmen (Darlehen oder Gründung einer typischen oder atypischen Gesellschaft?
- Wie kann ich meine Kinder steuerlich optimal unterstützen? Wie sieht es mit einer Nachfolgeregelung aus?
- Wie wirkt sich eine steuerliche Organschaft für meine Unternehmensgruppe aus?
- Wie kann ich mein Vermögen steuerlich unschädlich übertragen?
Durchsetzungsberatung
Ihr Recht soll auch Ihr Recht bleiben. Wir legen deshalb für Sie Rechtsbehelfe ein, stellen Anträge auf Änderungen oder erheben die Klage vor den Finanzgerichten. Auch bei Auskunftsersuchen ist das Finanzamt nach der Abgabenordnung grundsätzlich verpflichtet, sich an den steuerlichen Vertreter des Steuerpflichtigen zu wenden. Wir stellen damit ein Gleichgewicht zur Finanzverwaltung her. Ebenfalls stehen wir Ihnen bei der Betriebsprüfung hilfreich zur Seite und nehmen dort als Vertreter unserer Mandanten deren Rechte wahr.
Betriebswirtschaftliche Beratung
Das Aufgabenfeld des Steuerberaters ist im Wandel. Die betriebswirtschaftliche Beratung gehört nunmehr zu den unabdingbaren Tätigkeiten des steuerlichen Beraters.
Hierzu gehören u. a. die folgenden Tätigkeiten:
- Existenzgründungsberatung (nach den Anforderungen des BMWi oder RKW, so dass die Beratung förderfähig ist)
- Finanzierungsberatung, Liquiditäts- und Rentabilitätsplanungen
- Unternehmensbewertungen
- Ermittlung von Stundenverrechnungssätzen
- Erarbeitung einer individuellen kurzfristigen Erfolgsrechnung (KER)
- Aufnahme und Analyse des internen Kontrollsystems (IKS)
- Sanierungsberatung (unter Beachtung des IDW-Standard S 6)
- Controlling
- Ratingberatung (Basel III)
Sanierungsberatung
Die Krisenbewältigung ist eine anspruchs- und verantwortungsvolle Aufgabe für den Berater. Die umfassende und sorgfältige Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens durch unsere Kanzlei muss eine zuverlässige Antwort geben, ob das Unternehmen sanierungsfähig oder liquidationsbedürftig ist. Soweit die Sanierungsfähigkeit festgestellt wird, so ist dieses nur ein Teilergebnis auf dem Weg zur gelungenen Sanierung.
Unsere Kanzlei wendet als Standard die Empfehlungen des Fachausschusses Recht des Institutes der Wirtschaftsprüfer an. Die Sanierungskonzepte haben die folgenden Gliederungspunkte (angepasst an die Erfordernisse des zu sanierenden Unternehmens):
- Beschreibung und Analyse des Unternehmens
- Krisenursachenanalyse und Lagebeurteilung
- Leitbildanalyse des sanierten Unternehmen und Maßnahmenvorschläge
- Planverprobungsrechnungen
Dem Partner, Steuerberater Mario Tutas wurde vom Deutschen Steuerberaterverband der Titel „Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.)“ verliehen.